Die Ausbildung von künftigen Fachkräften sichert die Zukunft der Gebäudehüllen-Branche und bereichert die künftige Entwicklung Ihre Unternehmens mit den Gedankenansätzen und Wertvorstellung der jüngeren Generationen. Zudem sorgen Jugendliche für eine ausgeglichene Altersstruktur im Betrieb und bringen wertvolle Impulse und Informationen aus der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen in Ihr Unternehmen. Eine Firma, die Lernende ausbildet, stärkt zudem ihr Image als vorbildlicher Lehr- und Handwerksbetrieb. Die Begleitung von jungen Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben ist eine wichtige und spannende Aufgabe. Jeder Betrieb hat grundsätzlich die Möglichkeit, Lernende auszubilden. Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Motivation:
     Junge Menschen in die bestehenden Strukturen und in das Team zu integrieren und sie während der Ausbildung eng zu begleiten und zu fördern, damit sie die definierten Fertigkeiten erlernen.

  • Soziale und fachliche Kompetenz:
    Die in der Bildungsverordnung (Ausbildungsreglement) beschriebenen Lernziele gemeinsam mit dem Lernenden zu erreichen.

  • Betriebliche Voraussetzungen:
    Ein Arbeitsplatz und das notwendige Arbeitsmaterial für den Lernenden.

  • Bewilligung des kantonalen Berufsbildungsamtes:
    Erkundigen Sie sich bei den zuständigen kantonalen Berufsbildungsämtern und beantragen Sie eine Ausbildungsbewilligung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Sekretariat der Berufsfachschule.

Ihre Kontaktpersonen

Dina Blöchlinger

Administration Berufsfachschule Ost
info@polybau.ch

Caroline Baenninger

Administration Berufsfachschule West
info@polybat.ch

Um abzuklären, ob ein Jugendlicher für die Ausbildung zum Gebäudehüllen-Spezialisten geeignet ist, empfehlen wir eine Eignungsabklärung und eine Schnupperlehre.

Die Lehrverhältnisse werden grundsätzlich gemäss Berufsbildungsgesetz durch den Lehrvertrag geordnet. Die definierten Mindestlöhne des GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe gelten für die gesamte Laufdauer des aktuell geltenden Gesamtarbeitsvertrages. Lehrmeister können bei den kantonalen Berufsbildungsämtern Lehrverträge beantragen. Die Wahl der Fachrichtung ist bei Vertragsunterzeichnung notwendig, damit das kantonale Amt die Ausbildungsbewilligung erteilen kann. Sie kann bis Ende des ersten Lehrjahres noch gewechselt werden, sofern dies für den Lernenden sinnvoll und verkraftbar ist. 

Die Lernenden sowie der Lehrbetrieb erhalten ein persönliches Aufgebot an die Anschrift des Lehrbetriebs. Lernende und Berufsbildner sind gebeten, Daten, Zeit, Ort, Unterkunft  sowie benötige Ausrüstung im schriftlichen Aufgebot zu beachten. Die Unterkunft wird aufgrund der Anmeldungen zugeteilt. Aus Platzgründen erfolgt der Unterricht teilweise in Les Paccots. An unserem Westschweizer Standort werden die Lernenden im Eco Campus wohnen. In der Pauschale sind die Übernachtungskosten inklusive reichhaltiges Frühstück, Mittagessen und Abendessen enthalten. Diese Kosten werden dem Lehrbetrieb in Rechnung gestellt.